Allgemeine Geschäftsbedingungen
Culinary Consulting by Matti Hönig
I. Geltungsbereich
Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Leistungen (Beratung, Konzeption und Gestaltung von kulinarischen Konzepten, Organisation, Planung und Umsetzung gastronomischer Projekte, Betreuung und Beratung von Auftraggebern sowie Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung der Maßnahmen) zwischen dem Auftraggeber und Culinary Consulting by Matti Hönig (nachfolgend „Berater“ genannt) diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unberührt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Berater ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
II. Angebote und Vertragsabschluss
Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot des Beraters, in dem Leistungen und Vergütung festgehalten werden. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Auftraggeber dar, den Berater mit der Durchführung von Leistungen zu beauftragen.
Der Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Annahmeerklärung des detaillierten Angebots mit Leistungsbeschreibung und ggf. Zeitplanung. Die Annahme (Auftragserteilung) kann der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt erklären. Danach ist der Berater nicht mehr an das Angebot gebunden. Nebenabreden oder Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
Änderungen einzelner Leistungen nach Vertragsabschluss, die notwendig werden, teilt der Berater dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit der Vertragsinhalt dadurch nicht wesentlich berührt wird, besteht kein Kündigungsrecht. Soweit der Berater Verträge mit Dritten zur Durchführung vereinbarter Leistungen schließt, geschieht dies im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers (z. B. Anmietung von Räumen, Catering, Verträge mit Dienstleistern, Köchen, Künstlern).
III. Pflichten des Auftraggebers, Mitwirkung
Der Auftraggeber hat dem Berater alle für die Durchführung notwendigen Informationen rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Beraters.
Der Auftraggeber sichert zu, dass die übermittelten Daten korrekt und vollständig sind, und verpflichtet sich, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
IV. Zahlung, Verzug
Es gilt die im Vertrag oder Angebot vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu leisten. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann der Berater neben den gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr von 10 € pro Mahnstufe erheben.
Der Berater ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Berater berechtigt, Leistungen zurückzuhalten. Bei Abbruch, Kündigung oder Verzögerung eines Projekts durch den Auftraggeber (sofern von ihm zu vertreten), ist der bis dahin entstandene Aufwand zu vergüten, mindestens jedoch 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
V. Terminabsage / Ausfallhonorar
Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins durch den Auftraggeber ist bis 2 Werktage vorher kostenfrei möglich. Danach werden 50 % des Honorars fällig. Bei Absage am selben Tag oder Nichterscheinen wird das volle Honorar berechnet.
VI. Nutzungsrechte und Urheberschutz
Konzepte, Präsentationen oder Ideen, die nicht zur Beauftragung führen, verbleiben im Eigentum des Beraters. Alle vom Berater erbrachten Leistungen bleiben dessen Eigentum. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung nur ein einfaches Nutzungsrecht zum vereinbarten Zweck. Änderungen oder Erweiterungen sind nur mit Zustimmung des Beraters zulässig. Wiederholungs- oder Mehrfachnutzungen sind vergütungspflichtig. Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien (Texte, Bilder, Rezepte, Logos etc.) dürfen vom Berater als nutzungsberechtigt vorausgesetzt werden. Eine Prüfung auf Rechte Dritter erfolgt nicht. Der Berater darf erbrachte Leistungen zur Eigenwerbung nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen betroffen sind.
VII. Kündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen, ist jedoch zur Vergütung der erbrachten Leistungen verpflichtet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
VIII. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Berater verpflichtet sich zu sorgfältiger Durchführung nach bestem Wissen und Gewissen. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, für Verbraucher 2 Jahre. Künstlerische und konzeptionelle Gestaltungsfreiheit ist Vertragsbestandteil. Beanstandungen am Stil sind ausgeschlossen. Für Material- oder Dienstleistungsabweichungen von Dritten haftet der Berater nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen diese Dritten.
IX. Haftung
Der Berater haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Berater nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
Das rechtliche Risiko der Umsetzung (z. B. Lebensmittelrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht) trägt der Auftraggeber. Der Berater weist jedoch auf bekannte rechtliche Risiken hin. Für Leistungen Dritter, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt werden, übernimmt der Berater keine Haftung.
X. Datenschutz
Der Auftraggeber willigt ein, dass personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden vertraulich behandelt und nur an notwendige Dienstleister weitergegeben. Der Auftraggeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen; eine Löschung erfolgt nach Vertragsende.
XI. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig unter Einschluss aller Mitarbeiter und sonstiger am Projekt beteiligter Dritter, die Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei und/oder der vertraglichen Leistungen haben, zu absoluter Vertraulichkeit hinsichtlich solcher Informationen gegenüber nicht beteiligten Dritten und vorbehaltlosem Schutz dieser Vertraulichkeit. Sollten Daten und Informationen aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, sind sie vom Auftraggeber als solche zu kennzeichnen. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind. Die Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.
XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Beraters.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
(Stand: 06.10.25)

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